czimmi

§6 Kontingentierte Befreiung

Nun ist es eine anerkannte Tatsache, dass selbst die wachsamsten Geister und die umsichtigsten Strategen gelegentlich von der Realität überrumpelt werden. Aus diesem Grund gewährt das Spiel jeder teilnehmenden Person einmal pro Zusammenkunft eine einmalige Ausnahme von der Pflicht zur Erfüllung der Aktivierungsfrage, sofern sie keine Veränderung gemäß §5 Präventive Befreiung vorgenommen hat.

Dieser sogenannte Joker kann unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  • Jede(r) Spieler*in besitzt genau einen Joker pro Zusammenkunft. Ein zweiter Joker ist nicht vorgesehen, Nachverhandlungen sind zwecklos.
  • Die Inanspruchnahme des Jokers erfolgt durch eine klare, unmissverständliche Erklärung gegenüber dem Fragesteller. Heimliches Aussitzen oder taktisches Schweigen ist mit dem Geiste der Regel unvereinbar.
  • Ehre verpflichtet: Sollte dieselbe Person erneut gefragt werden, ist es von gutem Stil, sich nicht noch einmal auf den bereits verbrauchten Joker zu berufen.

Ist der Joker einmalig genutzt, verliert er seine Gültigkeit für die aktuelle Spielrunde. Ein kluger Einsatz ist daher ratsam, denn wer vorschnell auf seine einzige Ausnahme pocht, könnte sich später in einer weit unangenehmeren Lage wiederfinden.